Stand: August 2009
§ 1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Onelio e.K. im folgenden immer Agentur genannt, gelten ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Unangeforderte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, es sei denn, der Bewerber wünscht dies ausdrücklich und übernimmt die damit verbunden Kosten komplett. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Schriftverkehr auch per Telefax oder Email geführt werden kann. Wir werden versuchen, technische Einrichtungen zu schaffen um damit verbundene Risiken (übertragsfehler, Viren, Manipulationen) zu reduzieren, ohne jedoch für einen Erfolg zu haften. Aufträge an uns sollten möglichst umfassend und detailliert erteilt werden. Sollten wir dies wünschen, so wird der Leistungsumfang in einem mündlichen Gespräch (Briefing) mit dem Auftraggeber festgelegt. Von uns erstellte Leistungsbeschreibungen gelten als verbindliche Bestätigung des vereinbarten Vertragsinhaltes, sofern der Auftraggeber diesen nicht binnen längstens drei Arbeitstagen widerspricht.
§ 2. Vertragsabschluß
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag bis zum Abschluss ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Bei vorzeitiger Vertragskündigung wird eine Abschlagszahlung in Höhe von mindestens 50% der Gesamtsumme, wenn nicht die Leistungen der Agentur bereits höher waren, abgerechnet. Bei höherer Leistung wird die Agenturleistung abgerechnet.
§ 3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
§ 4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
§ 5. Erstellung einer Website für den Kunden zur Veröffentlichung im Internet
Die Agentur ist für die im Angebot mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Leistungen verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Computer-Programmen und ähnlichen Anwendungen unter allen Umständen auszuschließen.
§ 5.1 Werden gesondert im Angebot schriftlich vereinbart (besondere Leistungen):
Analyse der Wettbewerbssituation > Untersuchung der Benutzerstruktur auf der Grundlage vorhandener Studien oder sonstigen allgemein zugänglichen Sekundärmaterials > Erarbeitung von Vorschläge zur Anpassung der Website und/ oder Werbestrategie an die Zielgruppe Internetspezifische Kommunikations- und Werbeberatung Erstellung einer Corporate Identity, oder eines Corporate Designs Beratung über den eventuellen Einsatz zusätzlicher Maßnahmen zur Steigerung der Besucherzahlen Entwicklung eines Kreativkonzeptes Gestaltung von Werbetexten im Internet Gestaltung und technische Umsetzung spezieller Werbeträger auf Fremdseiten, wie Banner, Werbeflächen bei Suchmaschinen u.dgl. Erarbeitung von Fachtexten und Fremdsprachentexten Verwaltung der Website bzw. damit zusammenhängender Leistungen z.B.Domainverwaltung u.ä. Die Agentur vergibt Aufträge an Dritte im eigenen Namen und für eigene Rechnung nach Genehmigung durch den Kunden.
§ 5.2 Art der Arbeiten im Web-Design
Die Agentur unterscheidet zwischen non-creative Leistungen und creative Leistungen. Wenn im Angebot nicht anders vereinbart, werden non-creative Leistungen auf Zeitbasis verrechnet, dazu gehören etwa die Erstellung des Codes für die Website, Einfügen vorhandenen Materials in den Code, übertragung der Seiten auf den Server, Suchmaschinenoptimierung, Recherche und dergleichen mehr. Die Richtwerte werden im Angebot ausgewiesen. Creative Leistungen, wie etwa Erstellung eines Designs, Logos, Werbetexte, werden zum Festpreis verrechnet und im Angebot ausgewiesen oder geschätzt.
§ 5.3 Bedingungen für die Ausführung, Verantwortlichkeiten beider Vertragspartner
Das Angebot enthält die Leistungsbeschreibung, ggf. Die Festlegung des Umfanges, der Funktionen und Spezifikationen der dienstvertraglichen Leistungen bzw. Der ausdrücklich zu vereinbarenden creative- Leistungen. Ein Zeitplan für die Erbringung der Leistung sowie ein geplanter Endtermin für die Veröffentlichung bzw. Ein Endtermin für die Beendigung des Vertragsverhältnisses kann vereinbart werden.
Die Erfüllung der Leistungsmerkmale wird die Agentur zum Endtermin, soweit vereinbart, nach festgelegten Abnahmekriterien nachweisen. Die Veröffentlichung der Seite erfolgt unmittelbar nach schriftlicher Abnahmebestätigung des Kunden. Der Kunde wird die Leistungen der Agentur nach der übergabe und/oder erfolgreichem Abnahmetest unverzüglich abnehmen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Verpflichtung der Agentur zur Beseitigung von Fehlern bleibt unberührt (Gewährleistung, bzw. Garantie).
Sobald Teile bzw. Teilergebnisse vom Kunden produktiv genutzt werden, gelten sie als abgenommen. Zur Behebung eventueller Fehler gewährt der Kunde eine Nachfrist. Gelingt es der Agentur nicht, aus Gründen die von ihr zu vertreten sind, zum Endtermin oder, wenn erforderlich, innerhalb einer angemessenen Nachfrist, den Nachweis über die vereinbarte Leistung zu erbringen, so kann der Kunde nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Für Fehler von Subfirmen oder Drittanbietern haftet die Agentur nicht. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur die Grundlagen zur Erstellung der Seiten rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Agentur erhält vom Kunden verbindliche Text und Bild-Unterlagen. Der Kunde haftet für die Inhalte und die Copyrights dieser Unterlagen und verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, qualitativ einwandfreien und fristgerechten Ausführung des Auftrages gilt als vereinbart: Widerspricht der Auftraggeber einem ihm unterbreiteten Angebot nicht von dem Zeitpunkt an, an dem er weiß oder wissen muß, dass die Agentur mit der Ausführung der in Rede stehenden Leistungen begonnen hat, gilt das Angebot der Agentur als angenommen. Sollten sich aufgrund von Re-Briefings nachträglich Korrekturen bzw. änderungen der ursprünglichen Aufgabenstellung ergeben, die eine überarbeitung der Website erforderlich machen, wird der zusätzliche Mehraufwand für diese überarbeitung auf Stundensatzbasis abgerechnet. Entstehen durch eine nicht fristgerechte Lieferung der Unterlagen seitens des Kunden Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann die Agentur unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte - änderungen des Zeitplanes und der Preise verlangen. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber auch sein Einverständnis mit Form, Inhalt, Gestaltung und Auftragserteilung und übernimmt die Verantwortung für sämtliche damit entstehenden Kosten.
§ 5.4 Preise und Zahlungsbedingungen beim Web-Design
Die Leistungen der Agentur werden entweder zu dem im Angebot aufgeführten Festpreis oder auf Zeitbasis nach Leistungserbringung, Beendigung bzw. Abnahme berechnet. Non creative Leistungen werden auf Zeitbasis verrechnet. Creative Leistungen nach Art und Umfang. Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Berechnet wird nach den im Angebot genannten Preisen. Sonstige Leistungen, einschließlich Reisekosten, werden gesondert berechnet. Die im Angebot genannten Preise für Leistungen auf Zeitbasis (non-creative) oder für non-creative Dienstleistungen, können von der Agentur mit einer Frist von drei Monaten, erstmals 12 Monate nach Zustandekommen eines Vertrages, geändert werden. Auf das Recht des Kunden zur Kündigung wird hingewiesen.
Im Angebot angegebene Schätzpreise für non-creative wie für creative- Leistungen sind unverbindlich. Die Schätzung beruht auf einer nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfanges. Falls sich die Schätzungen als ungenügend erweisen, wird die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort netto Kasse nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu leisten und fällig. Bei Zahlungsverzug von 21 Tagen wird eine Mahnrechnung mit pauschalem Aufschlag von 5,- EUR gestellt, nach weiteren 14 Tagen erhöht sich die Mahngebühr auf 10,- EUR. Bei weiterem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen Aufrechnen.
§ 6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
§ 7. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
§ 8. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber auch sein Einverständnis mit Form, Inhalt, Gestaltung und Auftragserteilung und übernimmt die Verantwortung für sämtliche damit entstehenden Kosten.
§ 9. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
§ 10. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind prompt ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde, spätestens aber 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug von 21 Tagen wird eine Mahnrechnung mit pauschalem Aufschlag von 5,- EUR gestellt, nach weiteren 14 Tagen erhöht sich die Mahngebühr auf 10,- EUR. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen Aufrechnen.
§ 11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
§ 12. Kündigung
Der Kunde und die Agentur können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn der jeweils andere seinen vertraglichen Verpflichtungen - auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht nachkommt. Davon unberührt ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Als solcher gilt auch ethisch nicht vertretbares Gedankengut auf der Website. Die Agentur wird nach einer Kündigung alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsgegenstandes unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für jenen vereinbarten Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde. Kündigt der Kunde aus Gründen, die von der Agentur zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger oder Vertragsübernehmer.
§ 13. Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
§ 14. Copyright
Non-creative: Jedwedes der Agentur vom Kunden zur Verfügung gestellte Material betrachtet die Agentur als Rechtsgut des Kunden. Mit der übermittlung des Materials erteilt der Kunde der Agentur ausdrücklich die Erlaubnis, dieses Material zu benützen. Für die Copyrights des zur Verfügung gestellten Materials haftet die Agentur nicht. Creative: Jedwedes von der Agentur erstellte oder zur Verfügung gestellte Material, auch Teile daraus, verbleibt im Eigentum der Agentur und kann von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Kunden einräumen. Will der Kunde von der Agentur konzipierte oder gestaltete creative-Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Kunde von der Agentur konzipierte oder gestaltete creative-Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden bzw. diese Dritten während oder nach Beendigung zur Verfügung stellen will. Ist diese Vereinbarung gekündigt, gehen die Nutzungsrechte, die nach Beendigung dieser Vereinbarung in Anspruch genommen werden, auf den Auftraggeber erst dann über, wenn eine angemessene Vergütung für die Nutzung vereinbart wurde.
§ 15. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur (Düsseldorf). Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
§ 17. Schlußbemerkungen
Zusätze oder änderungen zu diesen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Zahlungsbedingungen
§ 1. Zahlungsbedingungen Gestaltung von Druck- / Printmedien
- 1. Bei der Beauftragung werden 50% der gesamten Gestaltungskosten vorab in Rechnung gestellt. Nach begleichen dieser Rechnung gilt der Auftrag als angenommen.
- 2. Die restlichen 50% zzgl. evtl. Zusatzkosten werden nach Fertigstellung des Projektes in Rechnung gestellt.
- 3. Die Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt.
§ 2. Zahlungsbedingungen Drucksachen / Produktionskosten
- 1. Druck- und Produktionsaufträge werden nur gegen 100% Vorkasse angenommen.
- 2. Erst nach Eingang der Zahlung werden die Druckdaten an die Druckerei geliefert.
- 3. Lieferkosten, Proofkosten etc. werden vorab berechnet.
§ 3. Zahlungsbedingungen Web- und Internetmedien
- 1. Bei der Beauftragung werden 40% der Projektkosten vorab in Rechnung gestellt. Nach begleichen dieser Rechnung gilt der Auftrag als angenommen.
- 2. Weitere 40% der Projektkosten werden nach Fertigstellung der Beta-Version abgerechnet. Nach begleichen dieser Rechnung werden die finalen Korrekturen durchgeführt. Wenn nicht anders vereinbart bestehen diese aus 2 weiteren Autorenkorrekturen.
- 3. Die letzten 20% der Projektkosten werden nach finaler Freigabe in Rechnung gestellt.
- 4. Alle Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt. Nach Zahlungseingang werden die Webmedien freigeschaltet.
§ 4. Zahlungsbedingungen bei Marketingmaßnahmen & Google AdWords
- 1. Marketingkonzeptionen und Maßnahmen werden vor der Umsetzung und nach der finalen Konzeption zu 100% in Rechnung gestellt.
- 2. Google AdWords Kampagnen werden nur über Kundeneigene Google-Kontos verwaltet.
- 2.1 Die Hosting & Optimierungsgebühren werden zum 1. des Monats frühestens aber nach dem ersten Monat abgerechnet.
- 2.2 Eine Google AdWords Optimierung wird für mindestens (falls nicht anders vereinbart) 6 Monate gebucht.